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Ombudspersonen f¨¹r gute wissenschaftliche Praxis

Zur Wahrung guter Rahmenbedingungen f¨¹r wissenschaftliche Integrit?t hat die FH Potsdam in Umsetzung des DFG-Kodex die Funktion "Ombudsperson f¨¹r gute wissenschaftliche Praxis" geschaffen. Der Senat hat Vertrauenspersonen ernannt, an die sich ihre Mitglieder und Angeh?rigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden k?nnen.

Gute wissenschaftliche Praxis

Die FH Potsdam (FHP) ist sich der Aufgabe bewusst, f¨¹r ihre Kernaufgaben in Lehre, Forschung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses Rahmenbedingungen zu schaffen, die erfolgreiches, gutes wissenschaftliches Arbeiten erm?glichen und sichern.

Mit der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Fachhochschule Potsdam hat die FHP die Grunds?tze guter wissenschaftlicher Praxis als Basis f¨¹r jegliche wissenschaftliche T?tigkeit definiert. Alle an der Hochschule t?tigen Personen sind verpflichtet, die vorliegenden Leitlinien ihrer wissenschaftlichen Arbeit zugrunde zu legen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.

Grundlagen dieser Satzung sind

Hier erhalten Sie weiterf¨¹hrende Informationen zum Thema wissenschaftliche Integrit?t.

Kontakt Ombudspersonen

Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen und tragen, soweit m?glich, zur l?sungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie arbeiten in ihrer Funktion unabh?ngig und sind nicht weisungsgebunden.

Kontakt: ombudsperson-gwp@fh-potsdam.de

Dar¨¹ber hinaus steht es jedem Mitglied und Angeh?rigen der FHP frei, sich an das ¨¹berregional und unabh?ngig t?tige Ombudsgremium f¨¹r die wissenschaftliche Integrit?t in Deutschland zu wenden.

Forschungsprofessor f¨¹r Design of Software Interfaces
Professorin f¨¹r P?dagogik der Kindheit