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Anrechnung von au?erhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Wenn Sie bereits Kompetenzen und Qualifikationen au?erhalb von Hochschulen erworben haben, k?nnen Sie einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen auf Ihr Studium stellen.

Anrechnung im ?berblick

Grundlagen und Kriterien der Anrechnung

Hier werden rechtliche Grundlagen und Richtlinien der Anrechnung erl?utert.

Prozess der Anrechnung

Der Prozess der Anrechnung legt strukturiert und standardisiert die Schritte dar, die in einem Anrechnungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.

FAQ zur Anrechnung

Hier werden h?ufige Fragen speziell zum Thema Anrechnung au?erhochschulischer Kompetenzen an der FH Potsdam beantwortet.

Grundlagen und Kriterien der Anrechnung

Grundlage f¨¹r die Anrechnung au?erhochschulisch erworbener Kompetenzen ist ¡ì 25 Abs. 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und ¡ì 24 Abs. 5 der Rahmenordnung f¨¹r Studium und Pr¨¹fungen.

Ihre Kompetenzen werden an der Fachhochschule Potsdam angerechnet, sofern die Gleichwertigkeit der Kompetenzen nach Inhalt und Niveau feststellbar ist. Bis zu 50 % eines Studiengangs k?nnen dadurch ersetzt werden.

Folgende au?erhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen und Qualifikationen k?nnen angerechnet werden:

  • formal erworbene Kompetenzen (z. B. in Berufsausbildungen), nachweisbar durch anerkannte Curricula und Abschluss- und Pr¨¹fungszeugnisse,
  • non-formal erworbene Kompetenzen (Fort- und Weiterbildungen, VHS-Kurse etc.), nachweisbar durch Zertifikate und Lehrgangsbeschreibungen oder
  • informell erworbene Kompetenzen (z. B. durch Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement), nachweisbar z. B. durch qualifizierte Arbeitszeugnisse.

Die Gleichwertigkeit (?quivalenz), steht im Mittelpunkt der Anrechnungspr¨¹fung. Diese setzt sowohl eine inhaltliche ?bereinstimmung als auch ein vergleichbares Niveau von Lernergebnissen aus unterschiedlichen Bildungskontexten voraus. Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit (Identit?t). W?hrend Letztere eine einhundertprozentige ?bereinstimmung verlangt, sind bei der Gleichwertigkeit Unterschiede zul?ssig (Deckungsgrad bei ca. 80 %). 

Prozess der Anrechnung

Der Prozess einer Anrechnung durchl?uft vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erl?utern.

Anrechnungen erfolgen ausschlie?lich auf Antrag. Der*die Antragsteller*in kann sich im Vorfeld bei inhaltlichen Fragen von der Studienfachberatung und bei Fragen zur Antragstellung bei der Zentralen Studienberatung oder dem Pr¨¹fungs-手机买足球的app beraten lassen. Den Antrag auf Anrechnung au?erhochschulischer Kompetenzen laden sich  Studierende bei myCampus oder der Webseite herunter und senden diesen vollst?ndig ausgef¨¹llt per E-Mail an den Pr¨¹fungs-手机买足球的app

Eine Schritt f¨¹r Schritt Beschreibung zur Antragstellung finden Sie hier 

Formale Antragspr¨¹fung: Alle eingereichten Unterlagen werden vom Pr¨¹fungs-手机买足球的app auf formale Vollst?ndigkeit und Korrektheit ¨¹berpr¨¹ft. Gegebenenfalls werden weiterf¨¹hrende Unterlagen bei der*dem Antragsteller*in nachgefordert. 

Die vollst?ndigen Unterlagen werden vom Pr¨¹fungs-手机买足球的app an den zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss oder die Studienkommission  weitergeleitet.

Fachliche Antragspr¨¹fung: Der Antrag wird vom Pr¨¹fungsausschuss bzw. von der Studienkommission f¨¹r jedes beantragte (Teil-)Modul fachlich bewertet. Den Kern der Anrechnungspr¨¹fung bildet der ?quivalenzvergleich (Gleichwertigkeitspr¨¹fung) bez¨¹glich der inhaltlichen ?bereinstimmung von Kompetenzen sowie der Vergleichbarkeit von Niveau und Lernergebnissen.

Kompetenzen werden vom zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss oder von der Studienkommission angerechnet, wenn die erworbenen
Fertigkeiten und Kenntnisse gleichwertig zu den Lernergebnissen der beantragten Module im jeweiligen Studiengang an der FH Potsdam sind. Andernfalls ist eine Anrechnung nur teilweise, mit Auflagen oder gar nicht m?glich.

Der*die Antragsteller*in wird mittels Bescheid ¨¹ber die Entscheidung  der Anrechnungspr¨¹fung durch den Pr¨¹fungs-手机买足球的app informiert. Die (teil-)angerechneten Leistungen werden im Pr¨¹fungssystem (Leistungs¨¹bersicht) verbucht. Bei vom Antrag abweichenden Entscheidungen wird der*die Antragsteller*in ¨¹ber die Gr¨¹nde der Ablehnung informiert.

Dem Anrechnungsbescheid kann innerhalb von einem Monat schriftlich widersprochen werden.

FAQ zur Anrechnung

Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf h?ufige Fragen rund um das Thema Anrechnung. Antworten zu ¨¹bergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung und Anrechnung finden Sie hier.

F¨¹r die Anrechnung von au?erhalb des Hochschulwesens erworbene Kompetenzen und F?higkeiten gilt, dass bis zu 50 % auf ein Hochschulstudium angerechnet werden k?nnen, sofern sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.

F¨¹gen Sie dem Antrag stets einen tabellarischen Lebenslauf mit genauen Angaben zu den Stationen Ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildungsbiografie sowie ggf. zu beruflichen T?tigkeiten bei. Au?erdem f¨¹gen Sie bitte Nachweise f¨¹r die relevanten Bildungs- und Berufsphasen sowie die erworbenen Kenntnisse bei. Nachweise k?nnen so individuell sein wie die Bildungswege, z. B.:

  • Abschlusszeugnisse der Berufsausbildung
  • Arbeitszeugnisse
  • Zertifikate von Fort- und Weiterbildungen
  • Curricula und Lehrgangsbeschreibungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Arbeitsproben, Konzeptpapiere
  • u. v. m.

Die Beweislast f¨¹r eine Anrechnung liegt bei den Studierenden, also Ihnen. Das hei?t, Sie m¨¹ssen alle erforderlichen Informationen bereitstellen, die f¨¹r eine zweifelsfreie Pr¨¹fung Ihres Antrags ben?tigt werden. Ansonsten kann die Hochschule die Bearbeitung Ihres Antrags vorzeitig einstellen und die Anrechnung aufgrund mangelnder Informationen verweigern.

Nein. Sofern nachgewiesen werden kann, dass die geforderten Kompetenzen bzw. Leistungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen, ist es i. d. R. irrelevant, wann diese erworben wurden. Daf¨¹r m¨¹ssen aber die Lernergebnisse in Inhalt und Niveau tats?chlich ¨¹bereinstimmen. Wenn beispielsweise in den Neunzigerjahren Computerkenntnisse erworben wurden, kann die pr¨¹fende Hochschule nicht davon ausgehen, dass diese Kompetenzen dem gegenw?rtigen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Wenn jedoch Inhalt und Niveau zwischen vorhandenen und geforderten Kompetenzen ¨¹bereinstimmen, k?nnen Kompetenzen ein Leben lang angerechnet werden.

Formal erworbene Kompetenzen werden in organisierten und strukturierten Kontexten erworben  und durch einen zertifizierten Abschluss belegt (z. B. Schulabschluss, Berufsausbildungs- und Fortbildungsabschluss). Formales Lernen ist aus der Sicht der Lernenden zielgerichtet.

Non-formal (auch: nicht formal) erworbene Kompetenzen werden im Rahmen geplanter T?tigkeiten, die ein ausgepr?gtes ?Lernelement¡° beinhalten, erworben, jedoch nicht durch transparente Curricula und Abschlusspr¨¹fungen dokumentiert (z. B. innerbetriebliche Weiterbildung). Non-formales Lernen ist durch die Lernenden beabsichtigt.

Informell erworbene Kompetenzen werden durch Praxiserfahrung ¨C insbesondere durch berufliche Erfahrungen ¨C oder im Alltag erworben. Diese Art des Kompetenzerwerbs ist nicht intendiert, organisiert oder geplant und wird auch nicht n?her dokumentiert. Sie k?nnen jedoch durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsproben o. ?. nachgewiesen werden.

Versuchen Sie zun?chst, sich an die besuchte Institution zu wenden und nachtr?glich Nachweise anzufordern. Sollten Sie keine weiteren Nachweise einreichen k?nnen, weil es diese nicht gibt bzw. Ihnen nicht vorliegen, k?nnen Kompetenzfeststellungsverfahren, z.B. ein Fachgespr?ch oder eine fachlich relevante Seminararbeit zur ?berpr¨¹fung angewendet werden. Hierzu m¨¹ssen Sie sich in jedem Fall vorab in einer Studienfachberatung beraten lassen.

Schlussendlich m¨¹ssen alle Kompetenzen nachgewiesen werden. ?Eigenbelege¡° sind nicht zul?ssig.

Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht an der FH Potsdam einem durchschnittlichen Workload von 30 Stunden. Der Arbeitsaufwand beinhaltet neben der Teilnahme an der Weiterbildung auch Zeiten f¨¹r Vor- und Nachbereitung, Pr¨¹fungen und zus?tzliche Bestandteile (wie z.B. Gruppenarbeiten, Coaching, ?bungen). Der Arbeitsaufwand in Stunden sollte auf einem Nachweis oder dem Programm der Weiterbildung gekennzeichnet sein. 

Kontakt

Fachliche Beratung

F¨¹r Fragen zur inhaltlichen Einsch?tzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.

Studienfachberatung

Beratung zur Antragstellung

F¨¹r Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Pr¨¹fungs-手机买足球的app.

zsb@fh-potsdam.de

pruefungs-service@fh-potsdam.de

Beratung f¨¹r Pr¨¹fungsaussch¨¹sse

Pr¨¹fungsaussch¨¹sse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).

zaab@fh-potsdam.de