Anerkennung von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen
Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studieng?ngen erbracht haben, k?nnen Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.
Anerkennung im ?berblick
Grundlagen und Kriterien der Anerkennung
Hier werden die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien f¨¹r die Anerkennung erl?utert.
Prozess der Anerkennung
Der Prozess der Anerkennung legt strukturiert die Schritte dar, die in einem Anerkennungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.
Einstufung in ein h?heres Fachsemester
Beim Wechsel des Studiengangs oder zur Fachhochschule Potsdam haben Sie Chancen, mit einem Antrag auf Anerkennung in ein h?heres Fachsemester einzusteigen.
FAQ zur Anerkennung
Hier werden h?ufig gestellte Fragen speziell zum Thema Anerkennung von Studienleistungen an der FH Potsdam beantwortet.
Grundlagen und Kriterien der Anerkennung
Grundlage f¨¹r die Anerkennung sind die Lissabon-Konvention, auch bekannt als das "?bereinkommen ¨¹ber die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ?ischen Region", das Brandenburgische Hochschulgesetz sowie ¡ì 24 der Rahmenordnung f¨¹r Studium und Pr¨¹fungen der Fachhochschule Potsdam.
Ihre Leistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der FH Potsdam zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden k?nnen.
Der wesentliche Unterschied bezieht sich auf f¨¹nf Kriterien, die f¨¹r die erfolgreiche Anerkennung entscheidend sind:
- die Qualit?t der Institution: Die ausstellende Institution muss den Standards einer Hochschule entsprechen.
- die Lernergebnisse: Die Lernergebnisse der anzuerkennenden Leistung und die aus dem eigenen Studiengang m¨¹ssen nicht in jedem Detail, aber im Wesentlichen ¨¹bereinstimmen.
- das Studienniveau: Das Niveau der Leistungen (nach dem Hochschulqualifikationsrahmen) muss ¨¹bereinstimmen.
- das Profil der Studienprogramme: Die inhaltliche Ausrichtung der anzuerkennenden Leistungen muss im Wesentlichen derjenigen im Bezugsstudium entsprechen.
- der Workload: Der Arbeitsaufwand der anzuerkennenden Leistung muss im Wesentlichen dem aus dem eigenen Studiengang entsprechen.
Prozess der Anerkennung
Der Prozess einer Anerkennung durchl?uft im Wesentlichen vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erl?utern.
Einstufung in ein h?heres Fachsemester
Die Einstufung in ein h?heres Fachsemester an der FH Potsdam h?ngt zun?chst davon ab, ob Sie bereits Leistungen in einem identischen bzw. verwandten Studiengang erbracht haben.
Daf¨¹r m¨¹ssen Ihnen mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte im Zielstudiengang anerkannt werden. Au?erdem m¨¹ssen die entsprechenden Kapazit?ten f¨¹r das h?here Fachsemester bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen freigegeben sein. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung um einen Studienplatz ¨¹ber unser Hochschulportal MyCampus.
Nach Ihrer Immatrikulation erfolgt die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen.
Bitte beachten Sie die Fristen: 15. Januar f¨¹r das Sommersemester und 15. Juli f¨¹r das Wintersemester!
F¨¹r Fragen zur Einstufung in ein h?heres Fachsemester wenden Sie sich bitte an den Studien-手机买足球的app.
FAQ zu Anerkennungen
Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf h?ufige Fragen rund um das Thema Anerkennung. Antworten zu ¨¹bergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung Anrechnung finden Sie hier.
Kontakt
Fachliche Beratung
F¨¹r Fragen zur inhaltlichen Einsch?tzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.
Beratung zur Antragstellung
F¨¹r Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Pr¨¹fungs-手机买足球的app.
Beratung f¨¹r Pr¨¹fungsaussch¨¹sse
Pr¨¹fungsaussch¨¹sse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).
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