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Anerkennung von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen

Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studieng?ngen erbracht haben, k?nnen Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.

Anerkennung im ?berblick

Grundlagen und Kriterien der Anerkennung

Hier werden die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien f¨¹r die Anerkennung erl?utert.

Prozess der Anerkennung

Der Prozess der Anerkennung legt strukturiert die Schritte dar, die in einem Anerkennungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.

Einstufung in ein h?heres Fachsemester

Beim Wechsel des Studiengangs oder zur Fachhochschule Potsdam haben Sie Chancen, mit einem Antrag auf Anerkennung in ein h?heres Fachsemester einzusteigen.

FAQ zur Anerkennung

Hier werden h?ufig gestellte Fragen speziell zum Thema Anerkennung von Studienleistungen an der FH Potsdam beantwortet.

Grundlagen und Kriterien der Anerkennung

Grundlage f¨¹r die Anerkennung sind die Lissabon-Konvention, auch bekannt als das "?bereinkommen ¨¹ber die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ?ischen Region", das Brandenburgische Hochschulgesetz sowie ¡ì 24 der Rahmenordnung f¨¹r Studium und Pr¨¹fungen der Fachhochschule Potsdam.

Ihre Leistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der FH Potsdam zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden k?nnen.

Der wesentliche Unterschied bezieht sich auf f¨¹nf Kriterien, die f¨¹r die erfolgreiche Anerkennung entscheidend sind: 

  • die Qualit?t der Institution: Die ausstellende Institution muss den Standards einer Hochschule entsprechen.
  • die Lernergebnisse: Die Lernergebnisse der anzuerkennenden Leistung und die aus dem eigenen Studiengang m¨¹ssen nicht in jedem Detail, aber im Wesentlichen ¨¹bereinstimmen.
  • das Studienniveau: Das Niveau der Leistungen (nach dem Hochschulqualifikationsrahmen) muss ¨¹bereinstimmen.
    • das Profil der Studienprogramme: Die inhaltliche Ausrichtung der anzuerkennenden Leistungen muss im Wesentlichen derjenigen im Bezugsstudium entsprechen.
    • der Workload: Der Arbeitsaufwand der anzuerkennenden Leistung muss im Wesentlichen dem aus dem eigenen Studiengang entsprechen.

Prozess der Anerkennung

Der Prozess einer Anerkennung durchl?uft im Wesentlichen vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erl?utern.

Anerkennungen erfolgen ausschlie?lich auf Antrag. Der*die Antragsteller*in kann sich im Vorfeld bei inhaltlichen Fragen von der Studienfachberatung und bei Fragen zur Antragstellung bei der Zentralen Studienberatung oder dem Pr¨¹fungs-手机买足球的app beraten lassen. Den Antrag auf Anerkennung von Pr¨¹fungs- und Studienleistungen laden sich Studierende bei MyCampus herunter und senden diesen vollst?ndig ausgef¨¹llt und unterschrieben per E-Mail an den Pr¨¹fungs-手机买足球的app

Eine Schritt-f¨¹r-Schritt-Beschreibung zur Antragstellung finden Sie hier.

Formale Antragspr¨¹fung: Alle eingereichten Unterlagen werden vom Pr¨¹fungs-手机买足球的app auf formale Vollst?ndigkeit und Korrektheit ¨¹berpr¨¹ft. Gegebenenfalls werden Nachweise oder Erg?nzungen bei der*dem Antragsteller*in nachgefordert. 

Die vollst?ndigen Unterlagen werden an den zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss oder die Studienkommission weitergeleitet.

Fachliche Antragspr¨¹fung: Der Antrag wird durch den Pr¨¹fungsausschuss bzw. die Studienkommission f¨¹r jedes beantragte (Teil-)Modul fachlich bewertet. Den Kern der Anerkennungspr¨¹fung bildet die Pr¨¹fung des wesentlichen Unterschieds in Bezug auf die Kriterien: Qualit?t der Institution, Lernergebnisse, Studienniveau, Profil des Studienprogramms und Workload.

Leistungen werden vom zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss oder von der Studienkommission anerkannt, wenn die erworbenen Lernergebnisse keine wesentlichen Unterschiede zu den Lernergebnissen der beantragten Module im jeweiligen Studiengang an der FH Potsdam aufweisen. Andernfalls ist eine Anerkennung nur teilweise, mit Auflagen oder gar nicht m?glich.

Der*die Antragsteller*in wird mittels eines Bescheids ¨¹ber die Entscheidung der Anerkennungspr¨¹fung durch den Pr¨¹fungs-手机买足球的app informiert. Die (teil-)anerkannten Leistungen werden im Pr¨¹fungssystem (Leistungs¨¹bersicht) verbucht. Bei vom Antrag abweichenden Entscheidungen wird der*die Antragsteller*in ¨¹ber die Gr¨¹nde informiert.

Dem Anerkennungsbescheid kann innerhalb von einem Monat schriftlich widersprochen werden.

Einstufung in ein h?heres Fachsemester

Die Einstufung in ein h?heres Fachsemester an der FH Potsdam h?ngt zun?chst davon ab, ob Sie bereits Leistungen in einem identischen bzw. verwandten Studiengang erbracht haben. 

Daf¨¹r m¨¹ssen Ihnen mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte im Zielstudiengang anerkannt werden. Au?erdem m¨¹ssen die entsprechenden Kapazit?ten f¨¹r das h?here Fachsemester bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen freigegeben sein. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung um einen Studienplatz ¨¹ber unser Hochschulportal MyCampus.

Nach Ihrer Immatrikulation erfolgt die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen.

Bitte beachten Sie die Fristen: 15. Januar f¨¹r das Sommersemester und 15. Juli f¨¹r das Wintersemester!

F¨¹r Fragen zur Einstufung in ein h?heres Fachsemester wenden Sie sich bitte an den Studien-手机买足球的app.

Bewerbung f¨¹r ein h?heres Fachsemester

FAQ zu Anerkennungen

Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf h?ufige Fragen rund um das Thema Anerkennung. Antworten zu ¨¹bergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung Anrechnung finden Sie hier.

F¨¹r die Anerkennung gibt es keine Begrenzung, solange kein wesentlicher Unterschied im Kompetenzerwerb vorliegt.

F¨¹gen Sie dem Antrag stets einen Leistungsnachweis z. B in Form eines Transcript of Records oder eines Zeugnisses bei. Au?erdem sollten Sie die Modulbeschreibungen und die Studien- und Pr¨¹fungsordnung beif¨¹gen.
Bei einem Antrag auf Anerkennung aus einem Auslandsaufenthalt m¨¹ssen Sie zus?tzlich das Learning Agreement einreichen.

Es entspricht dem Wesen der Anerkennung erworbener Kompetenzen, dass Leistungen mehrfach ?verwendet¡° werden k?nnen. Allerdings ist die Anerkennung eines vollst?ndigen Studiums missbr?uchlich und daher abzulehnen (Schreiben des Akkreditierungsrates vom 06.10.2016).

Ja. Wenn Sie Module oder Kurse erfolgreich abgeschlossen haben und diese mit dem Curriculum Ihres aktuellen Studiengangs kompatibel sind, k?nnen Sie eine Anerkennung beantragen. 

Nein. Anerkennung findet auf Antrag statt, daher k?nnen Studierende selbst entscheiden, ob sie Leistungen anerkennen lassen m?chten.

Nein. Wenn Sie das Pr¨¹fungsverfahren in dem entsprechenden Modul bereits begonnen oder eine Pr¨¹fung endg¨¹ltig nicht bestanden haben, ist eine Anerkennung f¨¹r dieses Modul nicht mehr m?glich. 

Es ist ebenfalls nicht m?glich, eine bereits anerkannte Leistung durch die Teilnahme an der Modulpr¨¹fung an der FH Potsdam zu verbessern.

Studierende aller Fachbereiche haben die M?glichkeit, die FLEX-Module im Rahmen ihres Bachelor- und/oder Masterstudium zu absolvieren. Die entsprechenden Details (Umfang des Wahlbereichs und m?gliche genauere Bestimmungen) finden Sie in der Studien- und Pr¨¹fungsordnung Ihres Studiengangs.
Wenn Sie Leistungen in einem anderen Studiengang an der FH Potsdam oder an einer anderen Hochschule erworben haben, senden Sie den Nachweis und das gew¨¹nschte FLEX-Modul per E-Mail an den Pr¨¹fungs-手机买足球的app

Ja. Eine Anerkennung kann teilweise oder vollst?ndig abgelehnt werden, wenn die eingereichte Leistung nicht die erforderlichen Kriterien bez¨¹glich der:

  • Qualit?t der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms
  • Niveau der erworbenen und der zu erwerbenden Kompetenzen
  • Workload
  • Profil der Studienprogramme
  • Lernergebnisse

erf¨¹llt und somit ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen wird. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begr¨¹ndung.

Sie k?nnen innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Anerkennungsbescheids Widerspruch beim Pr¨¹fungs-手机买足球的app einlegen.

Sie k?nnen sich bei inhaltlichen Fragen zur Beantragung an ihre Studienfachberatung wenden. Bei Fragen zur Antragseinreichung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung oder den Pr¨¹fungsservice.

Kontakt

Fachliche Beratung

F¨¹r Fragen zur inhaltlichen Einsch?tzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.

Studienfachberatung

Beratung zur Antragstellung

F¨¹r Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Pr¨¹fungs-手机买足球的app.

zsb@fh-potsdam.de

pruefungs-service@fh-potsdam.de

Beratung f¨¹r Pr¨¹fungsaussch¨¹sse

Pr¨¹fungsaussch¨¹sse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).

zaab@fh-potsdam.de