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Studienfinanzierung ¨C Studieren mit Plan

Studierende im Sommer auf dem Campus
? Yana Stoeva

Ein Studium lohnt sich: Es verschafft Zugang zu Wissen und er?ffnet berufliche Perspektiven. Wir zeigen Ihnen M?glichkeiten auf, wie eine gesicherte Finanzierung des Traumstudiums gelingt.

Themen im ?berblick

Beratungsangebote

Sie haben konkrete Fragen zur Studienfinanzierung? Wir haben eine Auswahl an Beratungsangeboten f¨¹r ein Studium in Potsdam f¨¹r Sie zusammengestellt.

Spar- & Finanzierungstipps

Erfahren Sie in unseren Spar- und Finanzierungstipps, welche M?glichkeiten es gibt, das Studium zu finanzieren.

Besondere Lebenssituationen

Studieren Sie mit Kind, planen einen Auslandsaufenthalt oder suchen g¨¹nstigen Wohnraum? Hier finden Sie weiterf¨¹hrende Informationen und n¨¹tzliche Links.

Studienfinanzierung aktuell

Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich ¨¹ber Neuigkeiten und Termine rund um das Thema Studienfinanzierung.

Beratungsangebote in Potsdam

Wenn Sie einen konkreten Beratungsbedarf haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir vermitteln gerne weiter.

Dar¨¹ber hinaus bieten wir Ihnen auf diesen Seiten ausf¨¹hrliche Informationen zur Finanzierung eines Studiums in Potsdam. Hauptansprechpersonen f¨¹r Fragen der Studienfinanzierung in Potsdam sind:

AStA der FH Potsdam

Studierende der FH Potsdam mit Beratungsbedarf k?nnen sich beim AStA der FH Potsdam melden. Der AStA bietet als studentische Vertretung Beratungen und die M?glichkeit zur Beantragung von Projektf?rderungen.

Zudem kooperiert er eng mit dem AStA der Universit?t Potsdam, um zus?tzliche Beratungsangebote anzubieten, z. B.:

Studierendenwerk West:Brandenburg

Das Studierendenwerk West:Brandenburg  ist der Dienstleister f¨¹r Studierende in Potsdam, Wildau und Brandenburg an der Havel.

Es betreibt Studierenden-Wohnheime, Mensen und Cafeterien und bietet ein breitgef?chertes Beratungsangebot zu Studienfinanzierung, Jobvermittlung sowie sozial- und psychotherapeutischer Beratung.

Beratungsstelle Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Beratungsstelle Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg bietet zu Themen der allgemeinen Lebenshaltungskosten ein vielf?ltiges Beratungsangebot, das f¨¹r Studierende der FH Potsdam kostenlos ist:

  • Beratung zu Studien- und Lebenskosten
  • Beratung zu Finanz- und Versicherungsthemen (auch Studienkredite)
  • Beratung zu allgemeinen Verbraucherfragen (vom Fitnessvertrag bis zu den Rundfunkgeb¨¹hren)
  • Energiesparberatung
  • Beratung rund um Telefon- und Internetdienste

Um Anmeldung wird gebeten.

Tipps f¨¹r den Geldbeutel

Neben den Ausgaben rund um das Studium kommen u. a. Kosten f¨¹r Miete, Lebensmittel, Kleidung und Freizeitaktivit?ten hinzu. Hier sind sechs Tipps, die dabei helfen k?nnen, das Studium auch mit begrenztem Budget zu meistern und an der ein oder anderen Stelle zu sparen.

Folgende Studierende haben die M?glichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen:

  • Studierende, die BAf?G beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. F¨¹r die Beantragung gen¨¹gt eine einfache, gut lesbare Kopie des aktuellen BAf?G-Bescheids.
  • Studierende mit Behinderung k?nnen eine Befreiung oder Beitragserm??igung beantragen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Beitragsservices

Die meisten Konten f¨¹r Studierende sind kostenlos. Dar¨¹ber hinaus wird bei vielen Anbietern eine kostenlose EC-Karte angeboten.In der Regel ist es ausreichend, jedes Semester eine g¨¹ltige Studienbescheinigung als Nachweis einzureichen.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Angebote der einzelnen Anbieter zu vergleichen und somit j?hrlich viel Geld zu sparen.

Wenn Sie sich f¨¹r ein Studium einschreiben, also keine Eink¨¹nfte aus Ihrer Ausbildung erzielen, haben Sie bis zum Ende Ihres 25. Lebensjahres f¨¹r die Dauer Ihres Studiums Anspruch auf Kindergeld. Gut zu wissen:

  • Kindergeld betr?gt 250 Euro pauschal f¨¹r jedes Kind.
  • Kindergeld z?hlt im BAf?G nicht als Einkommen, muss also nicht im BAf?G-Antrag angeben werden.

Das Kindergeld wird in der Regel den Eltern gezahlt, auch die F?rderung muss von den Eltern beantragt werden. Das l?sst sich ganz unkompliziert online auf der Webseite der Bundesagentur f¨¹r Arbeit erledigen. In der Regel wird daf¨¹r der Nachweis Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ben?tigt. Da Sie w?hrend des Studiums Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, k?nnen Sie sich das Kindergeld in dem Rahmen von Ihren Eltern ¨¹berweisen lassen.

Kindergeld & Nebenjob

Bei einer w?chentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden bleibt der Anspruch auf Kindergeld erhalten. Studierende k?nnen in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr Wochenstunden arbeiten, solange die j?hrliche Gesamtstundenzahl nicht ¨¹berschritten wird.

Weitere Informationen:

F¨¹r Studierende gibt es drei Ausnahmen, in denen das Einkommen der Eltern beim BAf?G-Antrag nicht ber¨¹cksichtigt wird:

  • Studierende, die nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbst?tig waren und bei denen Ausbildung und Erwerbst?tigkeit zusammengerechnet mindestens sechs Jahre betr?gt. Die Erwerbst?tigkeit muss mit einem bestimmten Mindesteinkommen verbunden sein.
  • Studierende, die nach dem 18. Geburtstag mindestens f¨¹nf Jahre erwerbst?tig waren und ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt haben.
  • Studierende, die das Studium nach dem 30. Geburtstag beginnen und noch f?rderungsf?hig sind.

Detaillierte Informationen zur elternunabh?ngigen F?rderung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums f¨¹r Bildung und Forschung.

Grunds?tzlich haben Studierende in der Regel keinen Anspruch auf B¨¹rgergeld, da sie vorrangig BAf?G beziehen k?nnen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie z. B.:

  • Bei Beantragung eines Urlaubssemesters wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes, besteht kein Anspruch auf BAf?G. Sofern eine Hilfebed¨¹rftigkeit festgestellt wird, besteht jedoch ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ¨¹ber das Arbeitslosengeld II.
  • Ein weiterer Grund f¨¹r Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist ein offizielles Teilzeitstudium, da in dem Fall kein Anspruch auf BAf?G besteht. Jedoch soll dies hier nur die Zeit ¨¹berbr¨¹cken, bis eine Arbeitsstelle gefunden wurde. Anders ist es bei einem Teilzeitstudium mit Anwesenheitspflicht, da es hier schwerer sein kann, erwerbst?tig zu sein.
  • Familienangeh?rige von Studierenden haben einen Anspruch auf Sozialgeld nach SGB II, wenn sie nicht erwerbsf?hig sind. F¨¹r Kinder steigt dieser Betrag mit dem Alter.

Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag haben folgende Personen:

  • Schwangere nach der zw?lften Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende mit Kindern
  • Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Weiterf¨¹hrende Links

Nutzen Sie die M?glichkeit und lassen Sie sich bei von den Mitarbeitenden der Sozialberatung Studierendenwerks Potsdam individuell beraten.

Der Sozialfonds wurde vom AStA der Fachhochschule Potsdam gegr¨¹ndet, um Studierenden bei der Finanzierung des Semesterticketbeitrags zu unterst¨¹tzen.

Antragsberechtigt sind alle Studierenden der FHP, die das Semesterticket ¨¹ber den Semesterbeitrag erwerben und eine besondere finanzielle H?rte nachweisen k?nnen oder bei denen ein sozialer Grund die Bezahlung des Ticketbeitrags erheblich erschwert.

Voraussetzungen

Besondere H?rte laut ¡ì 2 II Satzung

  • laufende Studienabschlussarbeit (Bachelor/Master)
  • Praktikum: unentgeltlich oder gering verg¨¹tet, mindestens 30 Stunden/Woche, l?nger als 3 Monate, in der Studienordnung vorgeschrieben
  • keine BAf?G-F?rderung aufgrund von beispielsweise Staatsb¨¹rgerschaft, Zweitstudium oder Teilzeitstudium

Sozialen Gr¨¹nde

  • werdende M¨¹tter, Alleinerziehende
  • Behinderte und erkrankte Menschen sowie von Behinderung und Erkrankung bedrohte Menschen (?rztlicher Nachweis)
  • Menschen, die erhebliche Kosten f¨¹r medizinische oder psychologische Versorgung tragen, die nicht durch eine Krankenversicherung gedeckt werden (¨¹ber 80 Euro im Berechnungszeitraum)
  • andere Einzelf?lle mit vergleichbarer H?rte

Fristen

Sommersemester

  • bis zum 15. April: Antrag auf F?rderung des Semesterticketbeitrags ausf¨¹llen und abgeben
  • bis zum 30. April: Nachweise und erforderliche Unterlagen einreichen

Wintersemester

  • bis zum 15. Oktober: Antrag auf F?rderung des Semesterticketbeitrags ausf¨¹llen und abgeben
  • bis zum 31. Oktober: Nachweise und erforderliche Unterlagen einreichen

Antrag, Ablauf & Kontakt

Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zum Sozialfonds oder zur Antragsstellung per E-Mail an den Sozialfondsbeauftragten Ilja Miller.

Zum Studienstart fallen einige Kosten an. Die Studienstarthilfe unterst¨¹tzt junge Menschen, die Sozialleistungen beziehen,
beim Start des Studiums. 

Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro kann unabh?ngig von einem sp?teren BAf?G-Bezug beantragt werden. Die Studienstarthilfe wird weder auf einkommensabh?ngige Sozialleistungen wie das B¨¹rgergeld noch auf das BAf?G angerechnet und muss auch nicht zur¨¹ckgezahlt werden.

Flyer Studienstarthilfe: Informationen f¨¹r Studieninteressierte mit Sozialleistungsbezug

Studieren in besonderen Lebenssituationen

Studieren mit Kind

Nicht einfach ¨C aber machbar und planbar. Beratung und Unterst¨¹tzung finden studierende Eltern bei den Familienbeauftragten der Fachhochschule Potsdam, beim FAMteam und im Familienzentrum.

Praktikum & Studium im Ausland

F¨¹r Studierende, die Erfahrungen im Ausland sammeln m?chten und einen Auslandsaufenthalt in Betracht ziehen, bietet das International Office Informationen zu F?rderprogrammen und Stipendien an.

Studieren in Zeiten der Wohnungsnot

In Potsdam und Berlin ist Wohnraum knapp und teuer, die Kosten f¨¹r Miete geh?ren zu den gr??ten Posten der Studienfinanzierung. Um Ihnen bei der Suche nach einer erschwinglichen Unterkunft zu helfen, haben wir Informationen und weiterf¨¹hrende Links zusammengestellt.

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