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Pr¨¹fungen & Abschlussarbeiten am Fachbereich Informationswissenschaften

Grunds?tzliches zu Pr¨¹fungen ist in den Studien- und Pr¨¹fungsordnungen der einzelnen Studieng?nge geregelt. Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen ¨¹ber das Anmelden und Ablegen von Pr¨¹fungen, Termine f¨¹r Abschlussarbeiten und die Online-Notenverbuchung.

Termine f¨¹r Abschlussarbeiten

Ablauf von der Anmeldung der Bachelor-Arbeit bis zur Verteidigung

Kalenderwoche (KW)Frist/ZeitraumDetails/Anmerkungen
43.Bis 20. Oktober 2025 (Ausschluss)
  • Anmeldung zur Bachelor-Arbeit mit Thema und Gutachtervorschl?gen
  • Sollten noch nicht alle Nachweise vorliegen, kann nur unter Vorbehalt zugelassen werden.
  • im Anschluss Zulassung zur Bachelor-Arbeit
47. ¨C 05.17.11.2025 ¨C 26.01.2026Bearbeitungszeitraum Bachelor-Arbeit
12.16.03.2026 ¨C 20.03.2026Verteidigungswoche

Beschluss des Pr¨¹fungsausschusses vom 04. Juni 2025

Kalenderwoche (KW)Frist/ZeitraumDetails/Anmerkungen
17.Bis 20. April 2026 (Ausschluss)
  • Anmeldung zur Bachelor-Arbeit mit Thema und Gutachtervorschl?gen
  • Sollten noch nicht alle Nachweise vorliegen, kann nur unter Vorbehalt zugelassen werden
  • Im Anschluss Zulassung zur Bachelor-Arbeit
21. ¨C 30.18.05.26 ¨C 20.07.26Bearbeitungszeitraum Bachelor-Arbeit
39. ¨C 40.21.09.26 ¨C 02.10.26Verteidigungswochen

Beschluss des Pr¨¹fungsausschusses vom 7. Januar 2026

Ablauf von der Anmeldung der Master-Arbeit in Archivwissenschaft bis zur Verteidigung

Kalenderwoche (KW)Frist/ZeitraumDetails/Anmerkungen
7.Bis 9. Februar 2026 (Ausschluss)

Anmeldung zur Master-Arbeit

  • mit Thema und
  • Gutachtervorschl?gen
  • Im Anschluss Zulassung zur Master-Arbeit
10. ¨C 36.02.03.26 ¨C 01.09.26Bearbeitungszeitraum Master-Arbeit
40.28.09.26 ¨C 02.10.26Verteidigungswoche

Beschluss des Pr¨¹fungsausschusses vom 04. Juni 2025

Informationen & Empfehlungen f¨¹r gute wissenschaftliche Praxis

Anmeldung von Modulpr¨¹fungen & Abschlussarbeiten

Hinweis: Bitte f¨¹llen Sie sowohl den Antrag auf Zulassung als auch die Anlage zum Antrag auf Zulassung aus. 

Beschl¨¹sse des Pr¨¹fungsausschusses und n¨¹tzliche Hinweise

Hier finden Sie einige Beschl¨¹sse des Pr¨¹fungsausschusses.

Wenn Sie weder in den Pr¨¹fungsordnungen noch auf dieser Seite die von Ihnen gesuchte Information zu Pr¨¹fungsangelegenheiten bzw. zur Anerkennung von Leistungen gefunden haben, k?nnen Sie sich gern per E-Mail an den Pr¨¹fungsausschuss wenden (pau-fb5@fh-potsdam.de). Stellen Sie darin bitte den Sachverhalt nachvollziehbar dar und vergessen Sie nicht die ¨¹blichen Angaben zu Ihrer Person (Name, Studiengang, Semester, Matrikelnummer).

Erhalten Sie dar¨¹ber hinaus Informationen zum Thema Praktika im Studium.

Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie hier.

Bei Beratungsbedarf k?nnen Sie sich in der Regel an Frau Corinna Stoll wenden. Eine Ausnahme stellt hier die Anerkennung f¨¹r den Erweiterungsbereich dar. Dazu finden Sie Informationen auf der Seite Erweiterungsbereich. Dar¨¹ber hinaus gehende Fragen richten Sie bitte an Kerstin Annabell Witzke, die f¨¹r die Anerkennungen im Erweiterungsbereich zust?ndig ist.

Anerkennung der Modulleistung ?Wissenschaftliches Arbeiten¡°

Liegt eine benotete Pr¨¹fungsleistung aus einem vorangegangenen Studium vor, so wird diese Leistung mit Note anerkannt. Liegt ein unbenoteter Leistungsnachweis vor, erfolgt eine Anerkennung ohne Note. Bei Studierenden, die keinen Leistungsnachweis in einem Modul zum Thema wissenschaftliches Arbeiten haben, aber einen Studienabschluss, erfolgt die Anerkennung zu G5a ohne Note.

Anerkennung des Moduls G6 Fach-Englisch

G6 wird anerkannt bei Studierenden, welche ein abgeschlossenes Anglistikstudium im Umfang von mindestens 90 ECTS-Leistungspunkten nachweisen k?nnen.

Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums f¨¹r das Modul P 01 ?Start me up¡°

Studierende der Bachelorstudieng?nge, die bereits ¨¹ber ein abgeschlossenes Vorstudium verf¨¹gen, k?nnen sich dieses f¨¹r das einf¨¹hrende Modul P 01 ?Start me up¡° anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt ohne Note.

Anrechnung von Leistungen au?erhalb der Hochschule f¨¹r Studierende mit Ausbildung zu Fachangestellten f¨¹r Medien- und Informationsdienste (FaMI), Fachrichtungen Archiv und Bibliothek

Studierende der Bachelorstudieng?nge, die bereits ¨¹ber eine FaMI-Ausbildung der Fachrichtungen Archiv oder Bibliothek mit Berufserfahrung verf¨¹gen und einer Teilzeitbesch?ftigung nachgehen m?chten, k?nnen Leistungen anrechnen lassen. Die Module der Studieng?nge Archiv und Bibliothekswissenschaft, f¨¹r die Leistungen angerechnet werden k?nnen, finden Sie hier.

F¨¹r die korrekte Verbuchung Ihrer Krankmeldung ist es erforderlich, dass Sie den Krankenschein im Original (kein Scan, kein Foto) innerhalb von drei Werktagen beim Studien- und Pr¨¹fungsservice der FH Potsdam einreichen.

Neben Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer sind ferner Angaben der Modulbezeichnung, Tag der Pr¨¹fung und der Name des Pr¨¹fers oder der Pr¨¹ferin unbedingt zu vermerken.

Au?erdem senden Sie nat¨¹rlich der*dem zust?ndigen Dozent*in eine Kopie der Krankschreibung zu.

Studierende k?nnen bei nicht bestandenem Pr¨¹fungsversuch einen Kurs wiederholen. In diesem Falle findet der zweite bzw. dritte Versuch erst nach dem wiederholten Besuch des Kurses statt. Dazu ist ein entsprechender Antrag an die Dozentin bzw. den Dozenten erforderlich. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Der Dozent bzw. die Dozentin muss den Pr¨¹fungsausschuss ¨¹ber einen anstehenden Drittversuch informieren, woraufhin der Pr¨¹fungsausschuss eine Zwetpr¨¹ferin oder einen Zweitpr¨¹fer bestellt. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Technische Hilfsmittel, die die Gleichbehandlung mit anderen Studierenden nicht ber¨¹hren, m¨¹ssen nicht beantragt werden und k?nnen in Pr¨¹fungssituationen eingesetzt werden (z. B. Raummikrophon f¨¹r Schwerh?rige). Die Pr¨¹fenden sind vorab von den Studierenden zu informieren. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 05.01.2022)

Studierende haben grunds?tzlich die M?glichkeit, mit guter Begr¨¹ndung beim Pr¨¹fungsausschuss Widerspruch gegen die Bewertung ihrer Pr¨¹fungsleistung einzulegen. Daf¨¹r hat der Pr¨¹fungsausschuss am 12.11.2013 folgendes Kontrollverfahren beschlossen:

  1. Der Pr¨¹fungsausschuss empfiehlt der*dem Studierenden bei einer Beanstandung eine Einsichtnahme in die Dokumentation der Pr¨¹fungsleistung und eine Beratung zur Bewertung mit der Pr¨¹ferin bzw. dem Pr¨¹fer innerhalb von 14 Tagen.
  2. Sofern die offenen Fragen nicht einvernehmlich gekl?rt werden konnten, sind f?rmliche Einw?nde gegen die Bewertung einer Pr¨¹fungsleistung von der*dem Studierenden in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer maximalen Frist von 14 Tagen zum Pr¨¹fungsereignis bzw. zur Bekanntmachung der Pr¨¹fungsbewertung gegen¨¹ber dem Pr¨¹fungsausschuss vorzubringen und substantiiert schriftlich zu begr¨¹nden. Nicht spezifizierte Pauschalaussagen "Ich f¨¹hle mich unfair behandelt im Vergleich zu anderen" k?nnen vom PAU, der betroffenen Pr¨¹ferin bzw. dem betroffenen Pr¨¹fer i.d.R. nicht sachgerecht behandelt werden. In derartigen F?llen ist im Allgemeinen mit einer Ablehnung des Widerspruches zu rechnen.
  3. Der Pr¨¹fungsausschuss leitet darauf das ?berdenkungsverfahren ein, indem es den urspr¨¹nglichen Pr¨¹fern die Einw?nde zur Kenntnis bringt und die in Frage stehenden Pr¨¹fungsleistungen sowie die Dokumentation der Bewertungsentscheidung erneut vorgelegt werden. Die urspr¨¹nglich zust?ndigen Pr¨¹fer treten zur W¨¹rdigung der Pr¨¹fungsleistung im Lichte der Einw?nde zu einer Nachberatung und Neubewertung erneut zusammen. ?ber das Ergebnis der Neubewertung - welches eine Best?tigung oder eine Ab?nderung der Bewertung auch im Hinblick auf den Pr¨¹fungsma?stab sein kann - wird von den Pr¨¹fern ein ausf¨¹hrliches Protokoll verfasst und dem Pr¨¹fungsausschuss zugeleitet.
  4. Unter Abw?gung s?mtlicher zur Verf¨¹gung stehenden Informationen fasst der Pr¨¹fungsausschuss anschlie?end eine Entscheidung ¨¹ber das Ergebnis des ?berdenkungsverfahrens, welches der*dem Studierenden in Form eines schriftlichen Bescheides mit Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wird.
  5. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats (vgl. ¡ì 74 VwGO) Klage erhoben werden.

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit muss bis zu dem vom Pr¨¹fungsausschuss gesetzten Termin erfolgen. Ausnahmen sind nur in begr¨¹ndeten F?llen m?glich. Ein entsprechender Antrag ist an den Pr¨¹fungsausschuss unter Angabe des geplanten Anmeldetermins sowie des Beginns der Bearbeitungszeit vier Wochen sp?ter zu stellen. Dem Antrag ist eine Begr¨¹ndung und das Einverst?ndnis der Betreuerin oder des Betreuers f¨¹r den au?erplanm??igen Pr¨¹fungszeitraum beizuf¨¹gen. (Beschluss des Pr¨¹fungsausschusses vom 13.04.2021)

Mit Verweis auf die DFG-Empfehlungen f¨¹r gute wissenschaftliche Praxis hat der Pr¨¹fungsausschuss beschlossen, dass ein*e Vorgesetzte*r eine eigene Erkl?rung abgeben muss, dass er*sie nicht befangen ist, wenn er*sie sich als Gutachter*in einer Abschlussarbeit zur Verf¨¹gung stellt. Der Verfahrensweg bei Vermutung auf Befangenheit beginnt mit einer Beschwerde an den Pr¨¹fungsausschuss. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 30.06.2015)

Laut Pr¨¹fungsordnung ist eine ?nderung des Themas der Abschlussarbeit innerhalb des 1. Drittels der Bearbeitungszeit mit Zustimmung des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin m?glich. Der Antrag muss ans Pr¨¹fungsamt gestellt werden. Der Pr¨¹fungsausschuss hat erg?nzend eine Bindestrich-Regelung beschlossen: Sollte sich das Thema erst sp?ter spezifizieren oder besondere Inhalte ausgeschlossen werden, kann dies mit einem Bindestrich angef¨¹gt werden (?- unter Ausschluss von [¡­]¡° oder ?- unter spezieller Ber¨¹cksichtigung von [¡­] oder "- am Beispiel von [¡­]¡°). (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Der Pr¨¹fungsausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, den Umfang von Bachelorarbeiten auf 90.000 Zeichen Text (ohne Anhang) zu begrenzen. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018)

Die Verteidigung der Bachelorarbeit bzw. der Masterarbeit entspricht einer m¨¹ndlichen Pr¨¹fung. Demnach kann sie beim Nichtbestehen wiederholt werden. Bachelorarbeit und Verteidigung sind als zwei getrennte Sachverhalte zu sehen, f¨¹r die auch unterschiedliche ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

Als Grundlagenstudium im Sinne von ¡ì 3 Abs. 8 der Praktikumsordnung sind die Leistungen der ersten beiden Semester des Bachelorstudiums anzusehen. (Beschluss des Pr¨¹fungsausschusses vom 05. November 2025)

Kontakt

F¨¹r die Abwicklung von Studienleistungen ist der zentrale Pr¨¹fungs-手机买足球的app zust?ndig. Dieser arbeitet mit dem Pr¨¹fungsausschuss des Fachbereichs zusammen.

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Raum 014

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