Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren
Im Auswahlverfahren f¨¹r zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Ein solcher Nachteilsausgleich kann f¨¹r die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung beantragt werden und/oder f¨¹r die Wartezeit.
Verbesserung der Durchschnittsnote
F¨¹r die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gr¨¹nde vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mit einer besseren Durchschnittsnote verhindert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Note eine verbesserte Durchschnittsnote ber¨¹cksichtigt werden.
Antragstellung
- formlose ausf¨¹hrliche Begr¨¹ndung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
- Gutachten der Schule (sowie ggf. Zeugnisse und fach?rztliche Bescheinigungen, die das Schulgutachten st¨¹tzen)
- sonstige zum Nachweis der Leistungsbeeintr?chtigung geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur F¨¹hrung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, m¨¹ssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten f¨¹r Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verf¨¹gbar.
Erh?hung der Wartezeit
F¨¹r die Auswahl nach der Wartezeit in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gr¨¹nde vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verz?gert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Wartezeit ein fr¨¹herer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ber¨¹cksichtigt werden.
Antragstellung
- formlose ausf¨¹hrliche Begr¨¹ndung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
- Bescheinigung der Schule ¨¹ber Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrundes geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur F¨¹hrung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, m¨¹ssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten f¨¹r Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verf¨¹gbar.
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