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Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren

Im Auswahlverfahren f¨¹r zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Ein solcher Nachteilsausgleich kann f¨¹r die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung beantragt werden und/oder f¨¹r die Wartezeit.

Verbesserung der Durchschnittsnote

F¨¹r die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gr¨¹nde vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mit einer besseren Durchschnittsnote verhindert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Note eine verbesserte Durchschnittsnote ber¨¹cksichtigt werden.

Antragstellung

  • formlose ausf¨¹hrliche Begr¨¹ndung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
  • Gutachten der Schule (sowie ggf. Zeugnisse und fach?rztliche Bescheinigungen, die das Schulgutachten st¨¹tzen)
  • sonstige zum Nachweis der Leistungsbeeintr?chtigung geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur F¨¹hrung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, m¨¹ssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. 

Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten f¨¹r Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verf¨¹gbar.

Folgende in der eigenen Person liegende, nicht selbst zu vertretende Gr¨¹nde, die Bewerbende daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, k?nnen ber¨¹cksichtigt werden:  

1. Besondere soziale Gr¨¹nde

1.1. Besondere gesundheitliche Gr¨¹nde:

1.1.1. L?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fach?rztliches Gutachten).
1.1.2. Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes).
1.1.3. L?ngere schwere Krankheit, soweit nicht durch Nummer 1.1.1. oder 1.1.2. erfasst (fach?rztliches Gutachten).
1.1.4 Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gr¨¹nde (fach?rztliches Gutachten).
1.1.5 Schwangerschaft von Bewerbende w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fach?rztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes).  

1.2 Besondere wirtschaftliche Gr¨¹nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

1.3 Sonstige vergleichbare besondere soziale Gr¨¹nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

2. Besondere famili?re Gr¨¹nde

2.1 Versorgung eigener minderj?hriger Kinder in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls andere Personen hierf¨¹r nicht vorhanden waren (Geburtsurkunden der Kinder in Verbindung mit geeigneten Nachweisen dar¨¹ber, dass andere Personen f¨¹r die Versorgung nicht vorhanden waren - z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.2 Versorgung pflegebed¨¹rftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls andere Personen zur Pflege nicht vorhanden waren (Fach?rztliche Bescheinigung ¨¹ber die Pflegebed¨¹rftigkeit in Verbindung mit geeigneten Nachweisen dar¨¹ber, dass andere Personen f¨¹r die Versorgung nicht vorhanden waren - z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.3 Betreuung unversorgter minderj?hriger Geschwister, die mit Bewerbende in h?uslicher Gemeinschaft lebten, w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, falls andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden waren (Geburtsurkunden der Geschwister in Verbindung mit geeigneten Nachweisen dar¨¹ber, dass andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden waren - z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.4 Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangs-berechtigung oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern Bewerbende zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung ¨¹ber den damaligen Familienstand).

2.5 Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern).

2.6 Sonstige vergleichbaren besonderen famili?ren Gr¨¹nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

3. Zugeh?rigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverb?nde von mindestens einj?hriger, ununterbrochener Dauer w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung des zust?ndigen Bundessportfachverbandes).

4. Sonstige vergleichbare besondere Gr¨¹nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

In den folgenden F?llen hat der Antrag grunds?tzlich keinen Erfolg:

Unbegr¨¹ndete Antr?ge zu 2.6. (Sonstige vergleichbaren besonderen famili?ren Gr¨¹nde):

  • Mitarbeit w?hrend der Schulzeit im elterlichen Haushalt, Gesch?ft oder Betrieb, ohne dass eine Notlage hierzu gezwungen hat.
  • Krankheit der Eltern.
  • Verlust eines Elternteils oder eines anderen nahen Verwandten vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern nicht Nr. 2.4 gegeben ist.
  • Zerw¨¹rfnis oder Scheidung der Eltern.
  • Umzug der Eltern vor den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.  

Unbegr¨¹ndete Antr?ge zu 4. (Sonstige vergleichbare besondere Gr¨¹nde):

  • Behauptete Benachteiligung wegen des Besuchs eines Gymnasiums eines bestimmten Typs oder der Ablegung einer Nichtsch¨¹lerreifepr¨¹fung.
  • Behauptete Benachteiligung wegen der Ablegung des Abiturs in einem Land mit Zentralabitur.
  • Besuch einer Schule, in der schlechte r?umliche Verh?ltnisse oder Lehrermangel herrschten.
  • Behauptung, durch ungerechte Beurteilung benachteiligt worden zu sein.
  • Krankheit in der Abiturpr¨¹fung.
  • Weiter und zeitraubender Schulweg.
  • Teilnahme an einem Austauschprogramm.
  • Mitarbeit in der Sch¨¹lermitverwaltung.

Grunds?tze f¨¹r die Erstellung von Schulgutachten zu Antr?gen auf Nachteilsausgleich

Damit die Schulen, von denen Gutachten zu Antr?gen auf Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation erbeten werden, nach vergleichbaren Ma?st?ben vorgehen, sollen folgende Grunds?tze bei der Erstellung solcher Gutachten beachtet werden:

1. Die Entscheidung dar¨¹ber, ob sich die Schule, an der die Hochschulzugangsberechtigung erworben worden ist, gutachtlich zu einem Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation ?u?ert, trifft die Leitung der Schule nach pflichtgem??em Ermessen. Die Schule kann die Erstellung eines Gutachtens ablehnen; sie wird es insbesondere dann verweigern, wenn die f¨¹r das Gutachten notwendigen Feststellungen wegen fehlender Kenntnisse ¨¹ber die zu begutachtende Person (z. B. zu kurze Dauer der Zugeh?rigkeit zur Schule) nicht erfolgen k?nnen.

2. Das von der Schulleitung zu unterzeichnende Schulgutachten muss enthalten:

a) eine kurze Beschreibung der Schullaufbahn der Sch¨¹lerin oder des Sch¨¹lers;
b) die Angabe der f¨¹r eine etwaige Leistungsbeeintr?chtigung ma?geblichen, nicht selbst zu vertretenden Gr¨¹nde nach Art und Dauer; dabei muss sich die Schule auf nachgewiesene Tatsachen beschr?nken;
c) die Angabe der erkennbaren und glaubhaft gemachten Auswirkungen jener Gr¨¹nde auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsf?chern nach dem Urteil der jeweiligen Fachlehrkr?fte;
d) eine Klausel, wonach das Gutachten nur f¨¹r die Vorlage bei der Fachhochschule Potsdam bestimmt ist und nur f¨¹r diesen Zweck verwendet werden darf.

3. Wenn die Schule davon ¨¹berzeugt ist, dass die geltend gemachten (nicht selbst zu vertretenden) besonderen Gr¨¹nde zu einer Beeintr?chtigung der schulischen Leistungen gef¨¹hrt haben, so muss unter Ber¨¹cksichtigung der langj?hrigen Gesamtentwicklung der Leistungen f¨¹r jedes in Betracht kommende Unterrichtsfach glaubhaft festgestellt werden, innerhalb welcher Bandbreite eine bessere Note bzw. eine h?here Punktzahl ohne jene Beeintr?chtigung zu erwarten gewesen w?re. Die sich hieraus f¨¹r die Hochschulzugangsberechtigung ergebende Bandbreite, innerhalb derer die bessere Gesamtdurchschnittsnote bzw. h?here Gesamtpunktzahl dann l?ge, ist anzugeben.

4. Auf allgemeine Erfahrungstatsachen kann ein Gutachten nur bei Bescheinigung von geringf¨¹gigen Leistungsdifferenzen gest¨¹tzt werden. Die Anforderungen an die schl¨¹ssige Darstellung der Wirkungszusammenh?nge m¨¹ssen mit der bescheinigten Noten- bzw. Punktzahlbandbreite steigen.

5. Soweit im Einzelfall notwendig und m?glich, kann eine an der Schule t?tige oder f¨¹r die Schule zust?ndige Schulpsychologin oder ein entsprechender Schulpsychologe bei der Erstellung des Gutachtens zugezogen werden.

Erh?hung der Wartezeit

F¨¹r die Auswahl nach der Wartezeit in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich erfolgen. Es k?nnen Gr¨¹nde vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verz?gert haben. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach der Wartezeit ein fr¨¹herer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ber¨¹cksichtigt werden.

Antragstellung

  • formlose ausf¨¹hrliche Begr¨¹ndung/pers?nliche Darstellung des Sachverhalts
  • Bescheinigung der Schule ¨¹ber Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrundes geeignete Belege. Bescheinigungen von Stellen, die zur F¨¹hrung eines Dienstsiegels amtlich erm?chtigt sind, m¨¹ssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. 

Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Antrag sind auf der Webseite des Beauftragten f¨¹r Hochschulangeh?rige mit Beeintr?chtigungen verf¨¹gbar.

Folgende, in der eigenen Person liegende, nicht selbst zu vertretende Gr¨¹nde, die die Bewerbende daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem fr¨¹heren Zeitpunkt zu erwerben, k?nnen insbesondere ber¨¹cksichtigt werden:

1. Besondere soziale Gr¨¹nde

1.1 Besondere gesundheitliche Gr¨¹nde:

1.1.1 L?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fach?rztliche Gutachten).
1.1.2 Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Ausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes).
1.1.3 L?ngere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht durch Nummern 1.1.1 oder 1.1.2 erfasst (fach?rztliches Gutachten).
1.1.4 Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gr¨¹nde (fach?rztliches Gutachten).
1.1.5 Schwangerschaft von Bewerbende w?hrend der Schulzeit (fach?rztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes).

1.2 Besondere wirtschaftliche Umst?nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

1.3 Sonstige vergleichbare besondere soziale Umst?nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

2 . Besondere famili?re Gr¨¹nde

2.1 Versorgung eigener minderj?hriger Kinder w?hrend der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder).

2.2 Versorgung pflegebed¨¹rftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern w?hrend der eigenen Schulzeit (Fach?rztliche Bescheinigung ¨¹ber die Pflegebed¨¹rftigkeit in Verbindung mit geeigneten Nachweisen dar¨¹ber, dass andere Personen f¨¹r die Versorgung nicht vorhanden waren, z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.3 Betreuung unversorgter minderj?hriger Geschwister, die mit Bewerbende w?hrend der eigenen Schulzeit in h?uslicher Gemeinschaft lebten (Geburtsurkunden der Geschwister in Verbindung mit geeigneten Nachweisen dar¨¹ber, dass andere Personen f¨¹r die Versorgung nicht vorhanden waren, z. B. Bescheinigung des Sozialamtes).

2.4 Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern Bewerbende zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung ¨¹ber den damaligen Familienstand).

2.5 Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern).

2.6 Sonstige vergleichbare besondere Gr¨¹nde (zum Nachweis geeignete Unterlage, die in Betracht kommen, sind z. B.: Bewerbende hatte schon fr¨¹her das gew¨¹nschte Studium angestrebt und nachweislich darauf hingearbeitet. Die Ausbildung musste aber mit R¨¹cksicht auf besondere famili?re Verpflichtungen zur¨¹ckgestellt werden, beispielsweise weil eigene minderj?hrige Kinder zu betreuen waren oder weil Berufst?tigkeit erforderlich war, um dadurch das Studium des Ehegatten ohne Inanspruchnahme staatlicher Unterst¨¹tzung zu finanzieren.)

3. Zugeh?rigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverb?nde von mindestens einj?hriger ununterbrochener Dauer (Bescheinigung des zust?ndigen Bundesfachverbandes).

4. Sonstige vergleichbare besondere Gr¨¹nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

Ansprechpartnerinnen

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