手机买足球的app

ͼƬ Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Fu?bereich

W?hlen an der FH Potsdam

Die akademische Selbstverwaltung ist struktureller Ausdruck der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium und wird ¨¹ber die Beteiligung an den Gremien der Hochschule realisiert. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Gremienwahlen stattfinden und wer daf¨¹r zust?ndig ist.

Gremienwahlen

Alle Mitglieder und Angeh?rigen der Hochschule w?hlen den Senat, die Fachbereichsr?te und die Gleichstellungsbeauftragten. Die Studierenden w?hlen dar¨¹ber hinaus den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und die Studierendenr?te (StuRa).

Die Wahlen zu den und die Arbeit in den Gremien werden durch die Wahlordnung, die Grundordnung, die Satzung der Studierendenschaft und die Gesch?ftsordnung des Senats geregelt.

Wahlbekanntmachungen

Wahlvorst?nde

F¨¹r die ordnungsgem??e Vorbereitung und Durchf¨¹hrung der Wahlen an der Hochschule sind der zentrale Wahlvorstand und die dezentralen Wahlvorst?nde der Fachbereiche verantwortlich.

Zentraler Wahlvorstand

Gem?? ¡ì 2 Absatz 3 der Wahlordnung der FH Potsdam w?hlt der Senat aus der Mitte der Hochschule den zentralen Wahlvorstand. Dieser ist verantwortlich f¨¹r die Vorbereitung und Durchf¨¹hrung der Wahl

  • zu den Kollegialorganen
  • des Pr?sidenten*der Pr?sidentin
  • der Vizepr?sident*innen
  • des*der Vorsitzenden des Senats und dessen*deren Stellvertretung.


Dem zentralen Wahlvorstand der Hochschule geh?ren an:

Dezentrale Wahlvorst?nde

Zur Unterst¨¹tzung des zentralen Wahlvorstandes w?hlen die Fachbereichsr?te aus der Mitte des Fachbereichs jeweils einen dezentralen Wahlvorstand. Ihnen geh?ren jeweils aus jeder Gruppe der Mitglieder und Angeh?rigen des Fachbereichs eine Vertreterin oder ein Vertreter an. Die dezentralen Wahlvorst?nde sind in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem zentralen Wahlvorstand in ihrem Fachbereich zust?ndig f¨¹r die Wahl

  • des Dekans*der Dekanin
  • der Prodekane*Prodekaninnen
  • des*der Vorsitzenden des Fachbereichsrates und dessen*deren Stellvertretung.

Wahlausschuss

Gem?? ¡ì 4 Absatz 1 der Wahlordnung der FH Potsdam w?hlt der Senat aus der Mitte der Hochschule einen Wahlausschuss. Aufgaben des Wahlausschusses sind die Wahlpr¨¹fung und die Entscheidung ¨¹ber Wahlanfechtungen der Wahlen an der Fachhochschule Potsdam. Aus jeder Gruppe der Mitglieder der Hochschule geh?ren ihm ein Vertreter*eine Vertreterin an.

Dem Wahlausschuss der Hochschule geh?ren an:

Kontakt

Zentraler Wahlvorstand

Gesch?ftsf¨¹hrerin des Senats, der Ethikkommission und f¨¹r Gremienwahlen; Amtliche Bekanntmachungen / Referentin