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Personalrat f¨¹r das nichtwissenschaftliche Personal

Der nichtwissenschaftliche Personalrat vertritt die nichtwissenschaftlich Besch?ftigten der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen.

Januar 2025
Letzte Wahl
7
Mitglieder
1,5 Jahre
Amtszeit
April 2026
N?chste Wahl

Funktion & Aufgaben

Der Personalrat ist eine Personalvertretung in einer ?ffentlichen Einrichtung. Durch den nicht-wissenschaftlichen Personalrat der FHP werden alle nicht-wissenschaftlichen Besch?ftigten (befristete oder unbefristete Arbeitsvertr?ge) der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen vertreten.

Grundlage der Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz f¨¹r das Land Brandenburg (PersVG) bzw. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

Nach ¡ì 2 PersVG arbeiten die Dienststelle und Personalrat zur Erf¨¹llung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohl der Besch?ftigten unter Beachtung der Gesetze und Tarifvertr?ge eng und vertrauensvoll zusammen, um den Rechten der in der Dienststelle t?tigen Besch?ftigten zu Wirksamkeit im Arbeitsleben zu verhelfen und um zugleich die Erf¨¹llung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zu gew?hrleisten. Dabei sollen die Dienststelle und der Personalrat bei ihren Entscheidungen das gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ?kologische Umfeld ber¨¹cksichtigen. Die Rechte des Personalrates gliedern sich im wesentlichen auf in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (¡ì62 - ¡ì 68 PersVG) sowie das Initiativrecht (¡ì 69 PersVG).

Personalversammlungen

Der nichtwissenschaftliche Personalrat h?lt ein Mal im Jahr eine Personalversammlung ab und berichtet ¨¹ber seine T?tigkeiten. Besch?ftigte haben ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen der Personalversammlung. Sie k?nnen auch Anregungen einbringen.

N¨¹tzliche Informationen

  • Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat als Vertretung der Besch?ftigten. Sie regeln spezielle Abl?ufe und Verfahren in Bereichen, in denen rechtliche oder tarifliche Regelungen nicht bestehen bzw. nicht gen¨¹gend detailliert sind.
  • Dienstvereinbarungen sollen Sicherheit in der t?glichen Arbeit geben und zur Vereinfachung bzw. Reduzierung des Verwaltungsaufwands beitragen.
  • Dienstvereinbarungen werden durch die Dienststelle und den Personalrat gemeinsam beschlossen und unterzeichnet. Aufseiten des Personalrats ist ein Beschluss des Gremiums erforderlich.
  • Dienstvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und in geeigneter Weise in der Dienststelle bekannt zu machen.

Dienstvereinbarungen an der FH Potsdam

Vorstand

Personalrat f¨¹r das nichtwissenschaftliche Personal

Raum 0.18

Sprechzeiten
F¨¹r pers?nliche Gespr?che stehen wir jederzeit zur Verf¨¹gung. Die Vereinbarung daf¨¹r kann gern per E-Mail erfolgen oder Sie rufen uns an.

Sitzungstermine
Di, 12:00 ¨C 14:00 Uhr

1. Stellvertretende Vorsitzende

2. Stellvertretende Vorsitzende