Sportbeauftragter
Die F?rderung des Sports ist eine im Brandenburgischen Hochschulgesetz (¡ì 3 Abs. 4) verankerte Aufgabe und ist somit Teil des Bildungsauftrages an der Fachhochschule. Demzufolge ist der Sportbeauftragte Ansprechpartner f¨¹r die eigenen Studierenden und die Besch?ftigten der FHP. Der Sportbeauftragte arbeitet eng mit dem Hochschulsport der Universit?t Potsdam zusammen. Der Hochschulsport an der FHP sowie die Nutzung des Hochschulsportangebots basiert auf einer gemeinsam unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung ¨¹ber die Zusammenarbeit mit der Universit?t Potsdam.
Informationen
Kontakt
Leiter Abteilung Studium
Projektleitung EXA-Einf¨¹hrung
Direkt zum Inhalt
Direkt zur Hauptnavigation
Direkt zum Fu?bereich