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Berufung ¨C Ihr Weg zur FH-Professur

?ber 100 Professor*innen lehren und forschen in f¨¹nf Fachbereichen und pr?gen das Profil der Hochschule in Studium und Lehre, Forschung und Transfer sowie Digitalisierung und Internationalisierung. F¨¹r die Entwicklung der Hochschule ist die Gewinnung von Professorinnen und Professoren von strategischer Bedeutung und unterliegt entsprechend besonderen Qualit?tsanforderungen. Die Personalauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Berufungsverfahren.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Berufungsverfahren abl?uft, welche rechtlichen Regelungen es zu beachten gibt, was eine Qualifizierungsprofessur ausmacht und was f¨¹r eine erfolgreiche Bewerbung n?tig ist. Dar¨¹ber hinaus finden Sie hier Informationen zum Stand der laufenden Berufungsverfahren sowie allgemeine Hinweise und Empfehlungen f¨¹r Bewerber*innen.

Berufungsverfahren

Der Ablauf von Berufungsverfahren ist in der Berufungsordnung der Fachhochschule Potsdam geregelt. Im Folgenden finden Sie Erl?uterungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Der Ausschreibungstext wird in Zeitungen, Fachjournalen, digitalen Portalen und auf der Website der Hochschule ver?ffentlicht.

Im Ausschreibungstext sind die formalen und fachlich-inhaltlichen Anforderungen f¨¹r die Bestenauslese durch die Berufungskommission sowie die durch die Bewerber*innen einzureichenden Unterlagen (Nachweise, Konzepte, Publikationen etc.) benannt.

Formale und fachlich-inhaltliche Anforderungen

Das Brandenburgische Hochschulgesetz schreibt in ¡ì 43 Abs. 1 vor, welche (Mindest-) Einstellungsvoraussetzungen f¨¹r Professorinnen und Professoren erf¨¹llt sein m¨¹ssen. 
Die Regelanforderung lautet: 

  • abgeschlossenes Hochschulstudium und 
  • p?dagogischen Eignung und
  • besondere Bef?higung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualit?t einer Promotion qualifizierte Promotion nachgewiesen und
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens dreij?hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens zwei Jahre au?erhalb des Hochschulbereichs ausge¨¹bt worden sein m¨¹ssen.
    Neu ist, dass der Nachweis der au?erhalb des Hochschulbereichs ausge¨¹bten beruflichen Praxis auch dadurch, erfolgen kann, dass ¨¹ber einen Zeitraum von mindestens drei Jahren der ¨¹berwiegende Teil der beruflichen T?tigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und au?erhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

F¨¹r Professuren in k¨¹nstlerischen F?chern sind eine besondere Bef?higung zur k¨¹nstlerischen Arbeit und besondere k¨¹nstlerische Leistungen in einer mindestens dreij?hrigen beruflichen Praxis erforderlich, von der ebenfalls mindestens zwei Jahre au?erhalb des Hochschulbereichs ausge¨¹bt sein m¨¹ssen.

W?hrend die formalen Einstellungsvoraussetzungen einheitlich geregelt sind, variieren die fachlich-inhaltlichen Anforderungen abh?ngig vom Fach. In der Regel wird im Ausschreibungstext aber zwischen notwendigen, alternativen und w¨¹nschenswerten Anforderungen unterschieden. 

Weitergehende Informationen zu den erforderlichen Nachweisen sowie zur Erf¨¹llung der Einstellungsvoraussetzungen finden Sie in den Hinweisen zu Ihrer Bewerbung.
 

F¨¹r den Auswahlprozess wird eine Berufungskommission gebildet, deren Aufgabe darin besteht, den Hochschulgremien und insbesondere der Pr?sidentin oder dem Pr?sidenten einen Berufungsvorschlag mit in der Regel drei Namen in einer Rangfolge (die so genannte ?Berufungsliste¡°) vorzulegen. 

Die Zusammensetzung der Berufungskommission ist im Hochschulgesetz und in der Berufungsordnung der FH Potsdam geregelt. Die Mitglieder der Berufungskommission und der oder die Vorsitzende werden durch den jeweiligen Fachbereichsrat gew?hlt. Der oder Die Pr?sident*in entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied.

Zusammensetzung der Berufungskommission

Der Berufungskommission geh?ren in der Regel an:

  • vier Hochschullehrer*innen der Fachhochschule Potsdam 
  • ein*e akademische*r Mitarbeiter*in , 
  • zwei Studierende 
  • eine externe sachverst?ndige Person, in der Regel ein*e externe*r sachverst?ndige*r Hochschullehrer*in
  • ein von der Pr?sidentin oder dem Pr?sidenten entsandtes Mitglied

Als beratende Mitglieder wirken in der Berufungskommission die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Berufungsbeauftragte der Fachhochschule Potsdam mit.

Mindestens 40 % der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein, darunter mindestens eine Hochschullehrerin.
 

Nachdem die Berufungskommission die Bewerbungen gesichtet hat, l?dt sie qualifizierte Bewerber*innen zu einer hochschul?ffentlichen Anh?rung ein. Die Anh?rung besteht in der Regel aus einem wissenschaftlichen Fachvortrag und einer Lehrprobe unter Einbindung von Studierenden der Hochschule sowie einem strukturierten Interview mit der Berufungskommission unter Ausschluss der ?ffentlichkeit. 

Abh?ngig vom Fach werden qualifizierte Bewerber*innen auch separat zu einer intensiven Entwurfs-, Workshop oder Seminararbeit eingeladen, deren Ergebnisse durch die Berufungskommission evaluiert werden.

Auch wenn die technischen M?glichkeiten gegeben sind, ist der pers?nliche Eindruck wichtig, so dass die Anh?rung in der Regel in Pr?senz stattfindet.

Weiterf¨¹hrende Informationen zur Anh?rung finden Sie in den Hinweisen zu Ihrer Bewerbung

Nach der Anh?rung entscheidet die Berufungskommission, welche Bewerber*innen als listenf?hig anzusehen sind und f¨¹r eine Berufung grunds?tzlich in Frage kommen. In der Regel werden drei Bewerber*innen f¨¹r eine externe vergleichende Begutachtung nach Aktenlage ausgew?hlt. Mindestens zwei externe Gutachten von auf dem Berufungsgebiet anerkannten, unabh?ngigen, ausw?rtigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder K¨¹nstlerinnen und K¨¹nstlern sind lt. Hochschulgesetz daf¨¹r erforderlich.

Aufgabe der externen Gutachten ist es, die wissenschaftlichen oder k¨¹nstlerischen Leistungen der von der Berufungskommission als listenf?hig angesehenen Bewerber*innen mit Blick auf das Anforderungsprofil der Professur vergleichend zu beurteilen und der Berufungskommission eine Reihung vorzuschlagen.

Auf die externe  Begutachtung kann gem?? der Neuregelung im Hochschulgesetz verzichtet werden, wenn wenn der Berufungskommission mindestens drei hochschulexterne sachverst?ndige Personen angeh?ren und diese an der Beschlussfassung ¨¹ber den Berufungsvorschlag mitgewirkt haben.

Die Berufungskommission setzt sich mit den externen Gutachten auseinander und beschlie?t einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen mit einer Listenreihenfolge enth?lt. Die Kommission ist dabei nicht an die in den externen Gutachten vorgeschlagene Reihung gebunden, sondern kann mit entsprechender Begr¨¹ndung davon abweichen.

Der Berufungsvorschlag der Berufungskommission wird mit einer Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten dem Fachbereichsrat zur Best?tigung vorgelegt. Bei der Beschlussfassung im Fachbereichsrat sind alle dem Fachbereich angeh?renden Professorinnen und Professoren stimmberechtigt.

Nach dem Beschluss des Fachbereichsrats erfolgt die Beschlussfassung im Senat.
Hat auch der Senat dem Berufungsvorschlag zugestimmt, wird der Berufungsvorschlag der Pr?sidentin oder dem Pr?sidenten zur Ruferteilung ¨¹bergeben.
 

Die  Pr?sidentin oder der Pr?sident pr¨¹ft die Rechtm??igkeit des Verfahrens und erteilt den Ruf an die Erstplatzierte oder Erstplatzierten. Mit der Ruferteilung ist die Einladung zu einer Berufungsverhandlung verbunden. 

In der Berufungsverhandlung wird ¨¹ber die sachliche, personelle, r?umliche Ausstattung; die Aufgabenwahrnehmung in Lehre, Forschung, Transfer und Selbstverwaltung; pers?nliche Bez¨¹ge und Zulagen verhandelt und wesentliche Eckdaten zu einer m?glichen Verbeamtung, Nebent?tigkeit sowie der Vertragsbeginn gekl?rt. 

Die Ergebnisse der Berufungsverhandlung werden in einem Berufungsprotokoll festgehalten. Auf der Grundlage des Berufungsprotokolls erfolgt die Rufannahme durch die Bewerberin oder den Bewerber. 

Im Falle einer Absage durch die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten erfolgt die Ruferteilung an die n?chste Bewerberin oder den n?chsten Bewerber auf der Liste.
 

Nach Vorlage der vollst?ndigen Unterlagen beim Ministerium f¨¹r Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, zu denen auch ein polizeiliches F¨¹hrungszeugnis und ein amts?rztliches Gutachten geh?rt, erfolgt die Berufung in ein Angestelltenverh?ltnis oder die Ernennung in ein Beamtenverh?ltnis durch die Ministerin.

Hinweise f¨¹r Ihre Bewerbung

Ein Merkmal der Fachhochschulen ist, dass die Lehre wesentlich ¨¹ber die Professorinnen und Professoren sichergestellt wird. Aber auch Forschung, Wissens- und Technologietransfer, Weiterbildung, die F?rderung des wissenschaftlichen und k¨¹nstlerischen Nachwuchses sowie die Mitwirkung an der Selbstverwaltung z?hlen zu den professoralen Aufgaben. Das Lehrdeputat betr?gt in der Regel 18 Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Es kann f¨¹r die Wahrnehmung von Funktionen oder Aufgaben in der Selbstverwaltung sowie in Forschung und Transfer reduziert werden. N?heres regelt die Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg

Bei der Personalgewinnung setzt die Fachhochschule Potsdam verst?rkt auf Arbeitsteilung und Schwerpunktsetzungen bei den Professuren. F¨¹r Sie als Bewerber*in bedeutet dies, dass Sie neben Lehre und Studium mindestens ein weiteres Aufgabengebiet (Forschung/Wissens- und Technologietransfer/Selbstverwaltung) aktiv mitgestalten.

F¨¹r die Personalentwicklung ist das Instrument der Forschungsprofessuren vorgesehen, f¨¹r dass Sie bestimmte Voraussetzungen erf¨¹llen m¨¹ssen. Die Kriterien und das Verfahren sind in der Satzung zur Vergabe der Forschungsprofessuren der Fachhochschule Potsdam geregelt.

F¨¹r die Bewerbung auf eine Professur ben?tigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf (Bildungsweg, wissenschaftliche und berufliche Entwicklung)
  • ?bersicht der Erfahrungen in der hochschulischen Lehre, idealerweise erg?nzt um Evaluationsergebnisse
  • ?bersicht der wissenschaftlichen Ver?ffentlichungen
  • ?bersicht zu den Forschungs- und Transferaktivit?ten
  • Urkunden und Zeugnisse zu den Bildungsabschl¨¹ssen, ggf. Arbeitszeugnisse (in Kopie).

Bei k¨¹nstlerischen Professuren sind Sie gebeten, entsprechende Nachweise f¨¹r Ihre k¨¹nstlerische T?tigkeit (Werksverzeichnis, Preise, Wettbewerbsteilnahmen etc.) vorzulegen.

Bitte lesen Sie den Ausschreibungstext genau. Dort werden Sie h?ufig um die ?bersendung weiterer Unterlagen (Lehrkonzept, Forschungskonzept etc.) sowie die Einreichung von einschl?gigen Publikationen zur Begutachtung durch die Berufungskommission gebeten.

Im Ausschreibungstext wird eine Vielzahl von Anforderungen adressiert. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Gehen Sie in Ihrer Bewerbung bitte m?glichst auf alle Punkte ein und achten auf die Differenzierung von Kriterien, die unabdingbar, alternativ oder w¨¹nschenswert sind. 

Hilfreich kann es auch sein, Referenzen zu benennen, mit denen sich die Berufungskommission in Verbindung setzen kann.

Unaufgefordert eingesandte Unterlagen und Materialien k?nnen nicht oder nur bei entsprechend beigef¨¹gter Frankierung zur¨¹ckgesandt werden.

Digitale Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Berufungsverfahrens gel?scht.

Bei den Einstellungsvoraussetzungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes f¨¹r Professorinnen und Professoren handelt es sich um Mindestanforderungen. F¨¹r eine erfolgreiche Berufung oder Ernennung muss die Hochschule gegen¨¹ber dem zust?ndigen Ministerium f¨¹r Wissenschaft, Forschung und Kultur eindeutig nachweisen, dass die Einstellungsvoraussetzungen erf¨¹llt sind. Ihre Mithilfe ist daf¨¹r erforderlich.

Grunds?tzlich m¨¹ssen die Einstellungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erf¨¹llt sein; in Ausnahmef?llen, wenn z. B. das Promotionsvorhaben bereits weit fortgeschritten ist und mit einem erfolgreichen Abschluss vor der Beschlussfassung in den Gremien gerechnet wird, kann davon abgewichen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Promotion bei wissenschaftlichen Professuren als Standard angesehen wird und eine Promotion dann als ?qualifiziert¡° gilt, wenn Sie mindestens mit der Note magna cum laude/sehr gut abgeschlossen wurde. 
Bei ausl?ndischen Promotionen und/oder Promotionen ohne Note erleichtern Sie die Arbeit der Berufungskommission, wenn Sie erg?nzend zur Urkunde weitere Unterlagen einreichen, aus denen die besondere Qualit?t der Arbeit abgelesen werden kann.

Bei fehlender Promotion oder Promotion, die nicht dem o. g. Qualit?tserfordernis entspricht, reichen Sie bitte Publikationen ein, die durch die Berufungskommission hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualit?t beurteilt werden k?nnen.
Um dem Anwendungsbezug der Fachhochschulen gerecht zu werden, m¨¹ssen Sie als Bewerber*in auf eine Fachhochschulprofessur mindesten drei Jahre Berufspraxis ?bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden¡°, davon mindestens zwei Jahre ?au?erhalb des Hochschulbereichs¡°, vorweisen. Der Nachweis der au?erhalb des Hochschulbereichs ausge¨¹bten beruflichen Praxis kann neuerdings auch dadurch, erfolgen, dass ¨¹ber einen Zeitraum von mindestens drei Jahren der ¨¹berwiegende Teil der beruflichen T?tigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und au?erhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

Beachten Sie bitte, dass nur Zeiten nach dem Hochschulabschluss angerechnet werden und es sich um eine Erwerbst?tigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt, die in der Regel mind. 50 % eines Vollzeit?quivalents umfasst. Sind daher gebeten, Ihre berufspraktischen Erfahrungen entsprechend m?glichst l¨¹ckenlos und detailliert darzustellen.

Bei einer freiberuflichen oder selbst?ndigen T?tigkeit empfiehlt es sich, entsprechende Nachweise einzureichen.
T?tigkeiten mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule (betrifft auch Forschungsprojekte) k?nnen bis auf wenige Ausnahmen (z. B. T?tigkeit im Rechenzentrum f¨¹r eine IT-Professur) nicht als au?erhochschulische Praxis anerkannt werden

Wenn Sie nach Einsch?tzung der Berufungskommission qualifiziert und geeignet f¨¹r die ?bernahme der Professur sind, werden Sie zu einer hochschul?ffentlichen Anh?rung eingeladen. An der Anh?rung nehmen neben der Berufungskommission weitere interessierte Mitglieder der Hochschule aus allen Statusgruppen (Studierende, Professor*innen, akademische Mitarbeiter*innen, sonstige Mitarbeiter*innen) teil; der H?rsaal kann entsprechend gut gef¨¹llt sein.

Die Anh?rung besteht aus einem wissenschaftlichen Vortrag und einer Lehrprobe. Die Berufungskommission wird Ihnen entweder ein Thema vorgeben oder Ihnen zur freien Wahl stellen und dies mit einer Zeitvorgabe verbinden. Die Zeitvorgabe sollten Sie m?glichst einhalten und technische Fragen zu Ihrer Pr?sentation im Vorfeld kl?ren.

Die Lehrprobe ist in der Regel mit einer konkreten Aufgabenstellung verbunden, zu der gezielt Studierende der Hochschule zur Gruppenarbeit und anschlie?enden Bewertung eingeladen werden.

Da die Lehrsprache ¨¹berwiegend Deutsch ist, findet die Anh?rung in der Regel in deutscher Sprache statt. 
Es empfiehlt sich, wenn Sie sich im Vorfeld mit den Lehr- und Forschungsschwerpunkten des Fachbereichs bzw. der Hochschule und dem Curriculum vertraut machen.

Professorinnen und Professoren werden seit der ?nderung der gesetzlichen Grundlagen zur Beamtenbesoldung (Professorenbesoldungsreformgesetz vom 16.02.2002, Gesetz zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes vom 02.12.2004) nach der Besoldungsgruppe W besoldet. Die Besoldung nach W2 ist dabei der Standard an der FHP. W3-Professuren werden derzeit an der FHP nicht ausgeschrieben. 

Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt sowie der Mindestleistungszulage zusammen, vgl. Grundgehaltss?tze f¨¹r die Besoldung von Professorinnen und Professoren in Brandenburg. Hinzu kommen Familienzuschl?ge. 
Bitte beachten: Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur ?nderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 zum 1. Oktober 2024 wird das Grundgehalt f¨¹r Professorinnen und Professoren in Brandenburg - unter Wegfall der Mindestleistungsbez¨¹ge - erh?ht.

In der Berufungsverhandlung wird u.a. gekl?rt, ob Sie die pers?nlichen Voraussetzungen f¨¹r eine Verbeamtung mitbringen oder ob Sie k¨¹nftig als angestellte Professorin oder angestellter Professor t?tig sein werden. Eine Verbeamtung kommt im Land Brandenburg grunds?tzlich nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Ernennung in Betracht. 

Als Beamtin oder Beamte haben Sie evtl. Anspruch auf Trennungsgeld und Umzugsgeld. N?here Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Trennungsgeldverordnung des Landes Brandenburg bzw. dem Gesetz zur Umzugskostenverg¨¹tung.
Dar¨¹ber hinaus wird in der Berufungsverhandlung die H?he der Berufungsleistungsbez¨¹ge verhandelt. Das Verfahren und die Vergabe weitere Zulagen ist in der Leistungsbez¨¹gesatzung geregelt.

Ein weiteres Thema in der Berufungsverhandlung ist die Nebent?tigkeit, die grunds?tzlich genehmigungspflichtig ist. Die Eckdaten sind in der Hochschulnebent?tigkeitsverordnung sowie der Nebent?tigkeitsverordnung des Landes Brandenburg geregelt.
Auch Ausstattungsfragen f¨¹r die Professur sind Gegenstand der Berufungsverhandlung. Bitte beachten Sie, dass Sie als Professorin oder als Professor an einer Fachhochschule keinen Lehrstuhl mit entsprechenden akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie administrativem Support haben. Die Ausstattung betrifft insofern Fragen der IT (Hard ¨C und Software), den digitalen und analogen Zugang zu Literatur sowie ¨C abh?ngig vom Fach ¨C die Anbindung bzw. Leitung bestimmter Labore und Werkst?tten.

Weitere Professuren an der FH Potsdam

Erfahren Sie mehr ¨¹ber die Berufungsvoraussetzungen f¨¹r Forschungs-, Transfer-, Honorar- und nebenberufliche Professuren an der Fachhochschule Potsdam.

Forschungsprofessur

Innerhalb der Hochschule er?ffnen Forschungsprofessuren neue Forschungsfelder ¨C synergetisch und interdisziplin?r.

Transferprofessur

Transfer geh?rt in Brandenburg zu den gesetzlichen Aufgaben von Hochschulen. Zur ?bernahme profilbildender Aufgaben in diesem Bereich kann die Fachhochschule Potsdam seit 2024 Professorinnen und Professoren zeitlich befristet Transferprofessuren vergeben.

Qualifizierungsprofessur

Mit der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wurde durch ¡ì 49 die Option f¨¹r Fachhochschulen geschaffen, Personen, die noch nicht alle formalen Einstellungsvoraussetzungen f¨¹r Professor*innen gem. ¡ì 43 erf¨¹llen, als Qualifizierungsprofessor*innen einzustellen und fr¨¹hzeitig an die Hochschule zu binden. 

Honorarprofessur

Honorarprofessor*innen sind meist hauptberuflich au?erhalb der Hochschule t?tig und k?nnen aus der Praxis heraus an die Hochschule bestellt werden.

Nebenberufliche Professur

Der Hauptberuf sollte in einem f?rderlichen inhaltlichen Zusammenhang zu den Aufgaben der nebenberuflichen Professur stehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen f¨¹r Berufungsverfahren und die Ausgestaltung der Dienstverh?ltnisse sind Gesetzen und Verordnungen des Landes Brandenburg sowie entsprechenden Satzungen der Fachhochschule Potsdam geregelt.

Die Wichtigsten sind f¨¹r Sie im Folgenden zusammengestellt:

Stand der laufenden Berufungsverfahren

In der folgenden ?bersicht finden Sie Informationen zum Stand der laufenden Berufungsverfahren. 

Wenn das Berufungsverfahren noch nicht allzu weit fortgeschritten ist, kann es durchaus sinnvoll sein, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Berufungskommission zu kontaktieren und anzufragen, ob eine Bewerbung noch m?glich ist.

DenominationKennzifferFachbereich/StudiengangVorsitzende*r der BerufungskommissionBewerbungsfristStand des Verfahrens
Kultureller und gesellschaftlicher WandelB01.25Fachbereich STADT I BAU I KULTUR / Studiengang 手机买足球的appProf. Nicola Lepp06.03.2025Beschlussfassung der Gremien ist erfolgt / Vorbereitung der Ruferteilung
BewegtbildB02.25Fachbereich Design / Studiengang Europ?ische MedienwissenschaftProf. Winfried Gerling20.03.2025Berufungsverhandlung
Architektur- und StadtbaugeschichteB03.25Fachbereich STADT I BAU I KULTUR / Studiengang Architektur und St?dtebauProf. Dr. Markus Tubbesing01.05.2025Listenvorschlag der Berufungskommission liegt vor / Vorbereitung der Beschlussfassung in den Gremien
Entwurf und TragwerkB04.25Fachbereich STADT I BAU I KULTUR / Studiengang Architektur und St?dtebauProf. Peter Eingartner02.05.2025Listenvorschlag der Berufungskommission liegt vor / Vorbereitung der Beschlussfassung in den Gremien
Stiftungsprofessur "Hilfe zur Erziehung in einer transformativen Gesellschaft"B05.25Fachbereich Sozial- und BildungswissenschaftenProf. Dr. Frank Fr¨¹chtel21.08.2025Externe Begutachtung
Qualifizierungsprofessur f¨¹r Konservie?rung und Restaurierung von Wandmalerei und gefassten Architekturoberfl?chen im Bestand Q01.25Fachbereich STADT I BAU I KULTUR und Fachbereich BauingenieurwesenProf. Dr. Tobias Schr?der05.10.2025Listenvorschlag der Berufungskommission liegt vor / Vorbereitung der Beschlussfassung in den Gremien
Qualifizierungsprofessur f¨¹r Planen mit historischen Konstruktionen und Materia?lien inklusive NachhaltigkeitsbilanzierungQ02.25Fachbereich STADT I BAU I KULTUR und Fachbereich BauingenieurwesenProf. Dr. Tobias Schr?der08.12.2025Externe Begutachtung
Qualifizierungsprofessur f¨¹r Ressourcenbe?wusste BaukonstruktionenQ03.25Fachbereich STADT I BAU I KULTUR und Fachbereich BauingenieurwesenProf. Dr. Tobias Schr?der08.12.2025Vorbereitung der Anh?rung
Produkt und RaumB06.25Fachbereich DesignProf. Silvia Kn¨¹ppel16.11.2025Vorbereitung der Anh?rungen

 

Berufungsbeauftragte

Referentin der Pr?sidentin